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22. Januar 2007

Juristisches zum islamischen Kopftuch

Der Beitrag von Gerhard Czermak, der hier erstmalig veröffentlicht wird, hat nach dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes vom 15.1.2007, dass das Tragen eines Kopftuches an bayerischen Schulen verboten sei, das Tragen einer Nonnenhaube jedoch nicht, eine unerwartete Aktualität erhalten. In seinem Artikel "Das islamische Kopftuch im rechtlichen und politisch-gesellschaftlichen  Zusammenhang" werden die juristischen und  gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sehr genau begründet. An dieser Klarheit hat es auch der Bayerische Verfassungsgerichtshof fehlen lassen.

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